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Warum muss ich zum Gericht?

Die Gerichtsverfahren, in denen wir als Verfahrensbeistände an deiner Seite stehen, sind die sogenannten „Familiengerichtsverfahren“.

Da es ja immer um dich geht, ist es für die Richterin oder den Richter wichtig, dich kennenzulernen und mit dir zu sprechen, um deine Wünsche und Vorstellungen zu hören. Das Gespräch findet in der Regel im Gericht statt– manchmal kommt die Richterin oder der Richter zu dir nach Hause.

Wichtig ist: Du entscheidest, was du erzählen möchtest. Manchmal ist das schwer, weil du weil du Papa und Mama lieb hast und niemandem wehtun möchtest. Das kannst du dann vor der Anhörung mit deinem Verfahrensbeistand besprechen. Diese Anhörung ist ganz wichtig, weil sonst die Entscheidung des Richters nicht gültig ist.

Was passiert bei so einer Anhörung?

Die Person, bei der du lebst, bekommt einen Brief vom Gericht, in dem steht, wann und wo die Richterin oder der Richter mit dir sprechen wollen und bringt dich dann dorthin. Du kannst dir gern auch „Hilfe“ mitbringen. Das kann dein Kuscheltier sein oder ein Spiel, das du der Richterin oder dem Richter zeigen möchtest.

Dann darfst du reingehen, Mama oder Papa warten draußen und sind bei dem Gespräch nicht dabei.  Dein Verfahrensbeistand unterstützt dich und geht mit dir ins Gespräch.

Die Richterin oder der Richter werden dir zuerst sagen, warum sie mit dir sprechen wollen. Dann darfst du erzählen, was dir wichtig ist oder du darfst es auch malen oder anders zeigen. Wenn du das Gefühl hast, das es genug ist, kannst du das auch sagen. Die Richterin oder der Richter werden das Gespräch dann beenden, sich bei dir bedanken, dass du gekommen bist, und dich dann wieder zu deiner Mama oder deinem Papa bringen. Der Richter schreibt alles auf, was du sagst und bespricht das später mit den Erwachsenen.

Wer hilft mir bei der Kindesanhörung?

Natürlich dein Verfahrensbeistand. Ihn hast du ja schon kennengelernt und er geht mit ins Gespräch mit dem Richter.

 

 


 



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© 2023 Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.V.